Diagnostik

Diagnostik

Bei Beantragung einer Kostenübernahme durch das Jugendamt muss die Diagnostik durch einen Kinder- und Jugendpsychiater erfolgen und die Bedrohung von seelischer Behinderung bzw. die Einschränkung der Teilhabe an der Gesellschaft durch ein Gutachten attestiert werden.

In anderen Fällen kann eine Förderdiagnostik bzgl. dem Lesen, der Rechtschreibung und den mathematischen Fertigkeiten in meiner Praxis durchgeführt werden.