interessanter Artikel aus der Zeit 07/2011 zum Thema Rechenschwäche:
Uneinigkeit in der Leistungsbewertung bei Dyskalkulie, Nachteilsausgleiche bei Teilleistungsschwächen
„Während Lea aufgrund ihrer Legasthenie in jedem Fach bei Tests und Prüfungen einen Zeitzuschlag von 50 Prozent bekommt, hat der Dyskalkulie-Bescheid nur symbolische Bedeutung, im Grunde bundesweit.“
Foto: Lars Engelmann (TeosBilder) via flickr, veröffentlicht unter creative commons
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