Inwieweit bei den Lehrkräften das Verständnis zur Dyskalkulie vorhanden ist, lässt sich nicht unbedingt pauschalisieren, so die betroffene Mutter und Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Tanja Scherle in dem Artikel aus „Frau Mutter“ vom 27. August 2019. Grundsätzlich spiele das persönliche Interesse der einzelnen Lehrkraft eine Rolle. Es gäbe nach wie vor keine Verpflichtung, während des Lehramtsstudiums an Vorlesungen zum Thema Dyskalkulie teilzunehmen. Studierende könnten dies lediglich als Wahlfach belegen. In den meisten Bundesländern gäbe es zudem keine Verpflichtung, dass sich die Lehrkräfte zum Thema fortbildeten.
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